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Corona

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Betreff: Fahrschulen und Corona 24.11.2021: Mit Erlass vom 24.11.21 gilt im Fahrschul-Bereich grundsätzlich die 2G-Regel. Ausnahme: „§4 (2a) Abweichend von Absatz 2 ist die Inanspruchnahme von Bildungsangeboten der Fahrschulen sowie der Prüfung zur Erlangung der Fahrerlaubnis übergangsweise auch für nicht immunisierte Personen zulässig, sofern diese mit der praktischen Ausbildung in der Fahrschule bereits vor dem […]