Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination /zG.Zugfahrzeug + z.G. Anhänger nicht mehr als 3,5 to.
AM, L
Der neue Automatikführerschein B197 erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen auch das Fahren von Kraftfahrzeugen mit Schaltgetriebe. Diese Regelungen gelten.
Keine Einschränkungen im Führerschein
Ausbildung auf Automatik- und Schaltgetriebe
Praktische Prüfung kann auf Automatikgetriebe abgelegt werden
Wer den Pkw-Führerschein der Klasse B macht, musste bislang bei der praktischen Prüfung darauf achten, mit welchem Fahrzeug er sie absolviert. Bei einer Prüfung in einem Wagen mit Automatikgetriebe wurde in den Führerschein die Schlüsselzahl 78 eingetragen. Damit dürfen jedoch ausschließlich Pkw mit Automatikgetriebe gefahren werden. Mit dem B197 lässt sich die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schalt- und Automatikgetriebe kombinieren, ohne dass es zu Einschränkungen im Führerschein kommt.
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination /zG.Zugfahrzeug + z.G. Anhänger nicht mehr als 3,5 to.
AM, L
Die praktische Fahrausbildung findet auf Fahrzeugen mit manuellem und Automatikgetriebe statt:
Liegen alle Voraussetzungen vor, wird die neue Schlüsselziffer 197 zur Klasse B im Führerschein eingetragen. Diese ist keine Auflage oder Beschränkung, wie es die Schlüsselziffer 78 ist. Sie dient lediglich der Dokumentation darüber, dass die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde.
Starte den Motor!
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B und B96 fallen. Anhänger max. 3,5 to. Fahrzeugkombinationen max. 7,0 to.
Nur mit Klasse B
Klasse B Fahrzeug mit einen Anhänger. Die Fahrzeugkombination /z.G.Zugfahrzeug + z.G Anhänger) liegt zwischen 3,5 to und 4,25 to.
18 Jahre
17 Jahre (begl. Fahren)
Nur mit Klasse B
24 Jahre
AM, A1, A2
18 Jahre
Die Fahrerlaubnis wird für die Dauer von 2 Jahren nur für Krafträder mit einer Nennleistung von höchstens 35 kW und einem Verhältnis Leistung / Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg erteilt. Nach 2jähriger Fahrpraxis Aufstieg auf A mit praktischer Prüfung.
16 Jahre
M
Starte den Motor!
Als Kleinkrafträder gelten auch:
16 Jahre (in einigen Bundesländern 15 Jahre, auch in NRW)
Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Leichte, vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/ Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
15 Jahre
Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal „Zweisitzigkeit“ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist.
Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofas auch ohne Prüfbescheinigung fahren. Und wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum führen eines Mofas, ebenfalls keine Prüfbescheinigung.
Seit Beginn des Jahres 2020 ist es in Deutschland möglich, durch die Teilnahme an einer speziellen Fahrerschulung die Berechtigung der Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B auf das Führen von Leichtkrafträdern (Hubraum 125 cm³, Nennleistung 11 kW, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg) auszuweiten. Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1. Die Berechtigung wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 196 bei der Klasse B nachgewiesen und gilt nur in Deutschland. Fahrten im Ausland sind nicht möglich.
25 Jahre
Bei Vorlage der Bescheinigung der Fahrschule über die erfolgreiche Teilnahme an der vorgeschriebenen Fahrerschulung wird von der für den Wohnort des Bewerbers zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ein neuer Führerschein ausgestellt. In diesen wird als Nachweis der Berechtigung, Leichtkrafträder zu führen, bei der Klasse B die Schlüsselzahl 196 eingetragen.
Zweirädrige Leichtkrafträder
Verbrennungs- oder Elektromotor mit folgenden technischen Vorgaben:
Motorleistung maximal 11 kW; Leistungsgewicht höchstens 0,1 kW/kg; Bei Verbrennungsmotor: Hubraum maximal 125 cm³
Nein, die Schlüsselzahl B196 berechtigt nur zum Führen von Leichtkrafträdern in Deutschland. Für Fahrten im Ausland ist nach wie vor ein Führerschein der Klasse A1 erforderlich.
16 Jahre
16 Jahre
Beschreibung
Preis in EUR
Anmeldung
360,00 €
Lehrmittel
45,00 €
Vorstellung zur theo. Prf.
60,00 €
6 Übungsstunden a 70,- *
420,00 €
12 Sonderfahrten a 70,- *
840,00 €
Vorstellung zur prak. Prf. A1
200,00 €
Gesamtsumme inkl. MwSt
1.925,00 €
Zu den Kosten für die Fahrschule, fallen noch weitere Gebühren und Kosten an:
* Die Gesamtzahl der Fahrstunden richtet sich nach dem jeweiligen Talent des Fahrschülers.
Beschreibung
Preis in EUR
Anmeldung
360,00 €
Lehrmittel
45,00 €
Vorstellung zur theo. Prf.
60,00 €
4 Übungsstunden a 70,- *
280,00 €
12 Sonderfahrten a 70,- *
840,00 €
Vorstellung zur prak. Prf.
200,00 €
Gesamtsumme inkl. MwSt
1.785,00 €
Zu den Kosten für die Fahrschule, fallen noch weitere Gebühren und Kosten an:
* Die Gesamtzahl der Fahrstunden richtet sich nach dem jeweiligen Talent des Fahrschülers.
Beschreibung
Preis in EUR
Anmeldung
360,00 €
Lehrmittel
45,00 €
Vorstellung zur theo. Prf.
60,00 €
8 Übungsstunden a 45,- *
360,00 €
Vorstellung zur prak. Prf.
150,00 €
Gesamtsumme inkl. MwSt
975,00 €
Zu den Kosten für die Fahrschule, fallen noch weitere Gebühren und Kosten an:
* Die Gesamtzahl der Fahrstunden richtet sich nach dem jeweiligen Talent des Fahrschülers.
Beschreibung
Preis in EUR
Anmeldung
100,00 €
6 Übungsstunden a 60,- *
360,00 €
Gesamtsumme inkl. MwSt
460,00 €
* Die Gesamtzahl der Fahrstunden richtet sich nach dem jeweiligen Talent des Fahrschülers.
Beschreibung
Preis in EUR
Anmeldung
150,00 €
10 Übungsstunden a 70,- *
700,00 €
Gesamtsumme inkl. MwSt
850,00 €
* Die Gesamtzahl der Fahrstunden richtet sich nach dem jeweiligen Talent des Fahrschülers.
Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und die gesetzlich vorgeschriebene Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1 absolviert haben. Anlage 7b Nummer 1 FeV schreibt vor, dass Sie eine Fahrschule für die B196-Erweiterung besuchen und dort mindestens neun Unterrichtseinheiten (4 theoretische, 5 praktische) von jeweils 90 Minuten absolvieren müssen. Eine erneute Fahrprüfung ist aber nicht notwendig.
Beschreibung
Preis in EUR
Anmeldung
360,00 €
Lehrmittel
45,00 €
Vorstellung zur theo. Prf.
60,00 €
18 Übungsstunden a 60,- *
1.080,00 €
12 Sonderfahrten a 60,- *
660,00 €
Vorstellung zur prak. Prf.
200,00 €
Gesamtsumme inkl. MwSt
2.405,00 €
Zu den Kosten für die Fahrschule, fallen noch weitere Gebühren und Kosten an:
* Die Gesamtzahl der Fahrstunden richtet sich nach dem jeweiligen Talent des Fahrschülers.
Beschreibung
Preis in EUR
Anmeldung
100,00 €
2 Übungsstunden a 70,- *
140,00 €
5 Sonderfahrten a 70,- *
350,00 €
Vorstellung zur prak. Prf.
200,00 €
Gesamtsumme inkl. MwSt
790,00 €
Zu den Kosten für die Fahrschule, fallen noch weitere Gebühren und Kosten an:
* Die Gesamtzahl der Fahrstunden richtet sich nach dem jeweiligen Talent des Fahrschülers.
Beschreibung
Preis in EUR
Anmeldung
360,00 €
Lehrmittel
45,00 €
Vorstellung zur theo. Prf.
60,00 €
Gesamtsumme inkl. MwSt
465,00 €
Bei der Klasse L sind keine Fahrstunden vorgeschrieben und es findet auch keine praktische Prüfung statt.
Zu den Kosten für die Fahrschule, fallen noch weitere Gebühren und Kosten an:
Beschreibung
Preis in EUR
Anmeldung
120,00 €
Lehrmittel
45,00 €
TÜV-Gebühren f. theo. Prf.
23,80 €
Gesamtsumme inkl. MwSt
188,80 €
Im Preis enthalten ist eine Fahrstunde mit dem Mofa.
Beschreibung
Preis in EUR
Anmeldung
360,00 €
Lehrmittel
45,00 €
Vorstellung zur theo. Prf.
60,00 €
6 Übungsstunden a 70,- *
420,00 €
Vorstellung zur prak. Prf. A1
200,00 €
Gesamtsumme inkl. MwSt
1.085,00 €
Zu den Kosten für die Fahrschule, fallen noch weitere Gebühren und Kosten an:
* Die Gesamtzahl der Fahrstunden richtet sich nach dem jeweiligen Talent des Fahrschülers.
Beschreibung
Preis in EUR
Anmeldung
360,00 €
Lehrmittel
45,00 €
Vorstellung zur theo. Prf.
60,00 €
8 Übungsstunden a 60,- *
480,00 €
12 Sonderfahrten a 60,- *
720,00 €
Vorstellung zur prak. Prf. A1
200,00 €
Gesamtsumme inkl. MwSt
1.865,00 €
Zu den Kosten für die Fahrschule, fallen noch weitere Gebühren und Kosten an:
* Die Gesamtzahl der Fahrstunden richtet sich nach dem jeweiligen Talent des Fahrschülers.
Beschreibung
Preis in EUR
Anmeldung
360,00 €
Lehrmittel
45,00 €
Vorstellung zur theo. Prf.
60,00 €
18 Übungsstunden a 60,- *
1.080,00 €
12 Sonderfahrten a 60,- *
660,00 €
Vorstellung zur prak. Prf.
200,00 €
Gesamtsumme inkl. MwSt
2.405,00 €
Zu den Kosten für die Fahrschule, fallen noch weitere Gebühren und Kosten an:
* Die Gesamtzahl der Fahrstunden richtet sich nach dem jeweiligen Talent des Fahrschülers.
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